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Allgemeine Verkaufsbedingungen der räder GmbH



§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Formvorschriften und Nachweise, insbesondere zur Legitimation des Erklärenden.


§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Rückstände unter einem Warenwert von 30,-- EUR können von uns storniert werden.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt, bei COVID-Auswirkungen oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 0,5% des Nettowarenwertes pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (z. B. Ersatz von Mehraufwendungen, Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Der Nachweis, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist, bleibt dem Käufer gestattet.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und einer Verpackungspauschale von 1,5% des Netto-Verkaufspreises.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Bei einer Bestellung unter 100,-- EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,-- EUR. Bei Neukunden in Deutschland gilt ein anfänglicher Mindestbestellwert von 2.000,-- EUR. Für die Versendung innerhalb Deutschlands gilt eine Transportkostenpauschale in Höhe von 7,95€ pro Paket. Ab einem Netto-Auftragswert von 1.000,-- EUR erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frachtfrei.

(4) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück. Sie werden Eigentum des Käufers. Ausgenommen hiervon sind Paletten.

(5) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei einer Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 3% Skonto.

(6) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(7) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Gerät der Käufer schuldhaft in Zahlungsrückstand, sind wir befugt, die gesamte Restkaufpreisforderung fällig zu stellen. Zudem sind wir jederzeit berechtigt, im Umfang ausstehender Forderungen angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Stellt der Käufer keine verlangte Sicherheitsleistung, können wir die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe Recht steht uns auch dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird.

(9) Ein Rücktritt von oder das Stornieren einer Bestellung ist außer in den gesetzlich zugelassenen Fällen nur mit unserer Zustimmung möglich. Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Stornogebühr bei Loslösung bis 30 Tage nach Auftragsbestätigung 10 % der von der Stornierung betroffenen Rechnungsposition, bis 60 Tage 20% und bis 90 Tage nach der Auftragsbestätigung 30 % der Rechnungsposition. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.


§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung.

(2) Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Qualitätsangaben, Farbtöne u. Ä. sind branchenübliche Näherungswerte. Handelsübliche Abweichungen, technische Änderungen und Anpassungen hinsichtlich der Form, Farbe und/oder Qualität bleiben vorbehalten, wenn solche Änderungen und Abweichungen unter Berücksichtigung des Käuferinteresses zumutbar sind.

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die unverzügliche Mängelanzeige, ist unsere Haftung für diesen Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.


§ 8 Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AVB oder unabdingbaren gesetzlichen Regelungen (z. B. dem Produkthaftungsgesetz) nichts anderes ergibt, haften wir auf Aufwendungs- und Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


§ 9 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 10 Schutzrechte und Geheimhaltung
(1) Sämtliche Rechte an den gegenständlichen Waren, zugehörigen Dokumenten, Werbematerialien oder sonstigen geschäftlichen Unterlagen und Rechten stehen uns jedenfalls im Verhältnis zum Käufer zu. Dies gilt insbesondere für unsere Kennzeichen, Urheberrechte und technischen Schutzrechte. Unsere Marken, sonstigen Zeichen, Bilder und Designs dürfen nur zu Zwecken des Vertriebs der Produkte unter Beachtung unserer Weisungen und unverändert genutzt werden. Wir haben jederzeit das Recht, die Nutzung zu verbieten, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Rechtfertigung eingreift.

(2) Der Käufer achtet die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how von Räder und wird diese weder selbst angreifen, noch durch Dritte angreifen lassen oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form unterstützen.

(3) Die jeweiligen Vertragsbedingungen und Details der Zusammenarbeit, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, werden vertraulich behandelt. Der Käufer hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Räder, die ihm während seiner Tätigkeit für den Unternehmer als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung geheim zu halten.

(4) Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die dem Käufer anvertraut wurden, hat er unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses, an Räder zurückzugeben.

(5) Der Käufer hat sicherzustellen, dass die vorgenannten Verpflichtungen auch von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Partizipanten eingehalten werden.


§ 11 Vorgaben für den Weitervertrieb
(1) Für den Weitervertrieb durch den Käufer („Weitervertreiber“) ist es erforderlich, die Qualitätsmaßstäbe und das Vertriebskonzept der Räder GmbH einzuhalten. Hierfür trägt der Weitervertreiber Sorge. Soweit er an Händler weitervertreibt, hat er diese ebenfalls zur Befolgung der nachfolgenden Vertriebsvorgaben zu verpflichten.

(2) Der Weitervertreiber wird den Absatz unserer Produkte fördern. Er leistet seinen größtmöglichen Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Produktpräsentation und zur professionellen Bewerbung.

(3) Dabei ist er als freier und selbständiger Unternehmer tätig, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Die ihm zustehende Vergütung ist der Händlerrabatt wie aufgeführt in der jeweiligen Bestellbestätigung oder Preisliste. Ein Gebietsschutz wird für den Weitervertreiber nicht gewährt. Insbesondere behält sich Räder vor, die Produkte unbeschränkt direkt zu verkaufen. Ein Ausgleich wird dem Weitervertreiber hierfür nicht gewährt.

(4) Die Produktpräsentation und Bewerbung in On- und Offlinevertrieb durch den Weitervertreiber hat in ansprechendem, professionellem Erscheinungsbild unter Berücksichtigung des Look & Feel der Räder-Gestaltung zu erfolgen.

(5) Räder ist an einem hochwertigen Online-Vertrieb interessiert und fördert mit Blick auf den eigenen Anspruch an die Produkte den ebenso qualitativ herausragenden Online-Vertrieb über eigene Webshops der Händler. Räder steht insoweit für Fragen zur Produktpräsentation gerne zur Ver-fügung und hilft mit eigenen Präsentationsrichtlinien, den Qualitätsanspruch der Kunden zu erfüllen. Daher ist der Verkauf über Angebotsplattformen (z. B. Amazon, Ebay, Alibaba, Rakuten, Etsy, Hood, o. Ä.) allerdings untersagt und nur im Falle einer schriftlichen Genehmigung durch Räder zulässig. Zulässig sind selbstverständlich Tools zur Verbesserung des Vertriebs über Suchmaschinen und Preisvergleichsplattformen. Soweit Produkte ausdrücklich für den Offline-Vertrieb bezogen wurden, dürfen diese nicht online vertrieben werden. Gleiches gilt umgekehrt.

(6) Der Weitervertreiber erhält über unsere Internetseite Zugang zu Produktbildern, Katalogen und Werbematerialien. Er ist im Rahmen der dortigen Nutzungsbedingungen zur Bewerbung des jeweiligen Produkts im Rahmen des zulässigen Vertriebs berechtigt, die Werbematerialien, Abbildungen und betroffenen Marken von Räder in Printmedien, im Internet und in sozialen Medien zu verwenden. Der Weitervertreiber darf diese Objekte nicht ändern, nicht auf Dritte übertragen oder anderweitig verwenden, insb. die Marken und die sonstigen geschützten Güter nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Die Nutzung für Bildsuchmaschinen oder Plattformen Dritter ist nicht gestattet. Außerdem darf der Weitervertreiber keine anderen Marken und sonstigen Zeichen verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Zeichen von Räder besteht.

(7) Der Weitervertreiber wird Räder jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung der Marken und der sonstigen geschützten Zeichen durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße sowie alle Verletzungen gewerblicher Schutzrechte.


§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Bochum. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.